Vater „unbekannt“
Noch während der Schwangerschaft verlässt die werdende Mutter den zukünftigen Vater, zieht 700 km weit weg zu ihren Eltern in ein anders Land. Über die Geburt erfährt der Vater nur per Kurzmitteilung durch Verwandte. Auch in diesem Fall wird der Vater in den Dokumenten nicht angegeben und somit das Kindesrecht auf Beziehung zum Vater faktisch und rechtlich verunmöglicht. Aber auch hier werden die besseren Sozialleistungen im Nachbarland genutzt. Mittlerweile kann der Vater das Kind mehr oder weniger regelmässig sehen, ist aber noch immer ganz vom „guten Willen“ der Kindesmutter abhängig. Dieser ist bei der schlechten Gesprächsbasis aber schwer einzuschätzen. Leider ist der Weg zur Vaterschaftsanerkennung je Land sehr unterschiedlich gestaltet. Wir unterstützen den Vater durch Gespräche und rechtliche Informationen über beide Länder. Nun suchen wir eine Wohnmöglichkeit für die Besuche des Vaters.